Regeln:
- Es dürfen nur nicht-gewerbliche Verkäufer*innen am Hinterhofflohmarkt teilnehmen.
- Hausbesitzer*innen bzw. -verwaltung müssen der geplanten Aktion im Hof zustimmen.
- Flohmarktstände dürfen nur in den Hinterhöfen (auf privatem Grund) aufgebaut werden, der Verkauf auf öffentlichen Flächen (wie Gehsteigen etc.) ist durch die Stadt Karlsruhe ausdrücklich nicht erlaubt.
- Müll muss ordentlich entsorgt werden!
- Jede Hausgemeinschaft ist für ihren Flohmarkt selbst verantwortlich und benennt bei der Anmeldung eine Ansprechperson. Die Initiatoren übernehmen keine Haftung für Schäden jeglicher Art.
- Machen Sie am Flohmarkttag Ihren Hofeingang mit Luftballons, Plakaten etc., die außen am Hofeingang aufgehängt werden, kenntlich.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie diese Teilnahmebedingungen.
Sie können mit einem eigenen Stand teilnehmen. Zur Anmeldung gelangen Sie hier.